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Gesundheitsreform - PKV

Gesundheitsreform: Private Krankenversicherung



Änderungen PKV - Gesundheitsreform 2006


Einführung eines Basistarifes in der PKV:


Seit dem 1.7.2007 muß jede Private Krankenversicherung einen Standarttarif anbieten. Die Leistungen im Standarttarif der privaten Krankenversicherung sind in etwa mit denen einer gesetlichen Krankenversicherung vergleichbar. In den Standarttarif kann jeder freiwillig Versicherte der gestzlichen Krankenversicherung innerhalb von 6 Monaten wechseln. Ab dem 1.1.2009 wandelt sich dieser Standardtarif dann in den Basistarif. Die Beiträge zu diesem Basistarif werden nur nach Alter und Geschlecht ermittelt. Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen darf Ihnen die jeweilige private Krankenversicherung nicht berechnen. Der Monatsbeitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der zur Zeit bei rund 550 Euro liegt. Ist Ihr Ehepartner auch in einem Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert, darf die Prämie für Sie beide zusammen nicht höher sein als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Wechsel der privaten Krankenversicherung:

Sind Sie bereits privat krankenversichert und wollen zu einer anderen Anbieter der privaten Krankenversicherung wechseln, dann haben Sie es ab dem 1.1.2009 leichter: Die Altersrückstellung, die Sie beim bisherigen Versicherer gebildet haben, können Sie zukünftig im Umfang des Basistarifs zu Ihrer neuen privaten Krankenversicherung mitnehmen. Dadurch bleiben Ihre Beiträge auch nach dem Wechsel der PKV später vergleichsweise stabil. In den ersten fünf Jahren gilt die neue Mitnahmeregel für alle, die älter als 40 Jahre sind. Ganz geöffnet wird das System ab 2013. Ihre neue private Krankenversicherung muss die Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem Sie Ihre alte private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
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Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung:

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer 2008 bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 48.150 Euro, das entspricht einem Brutto Monatsgehalt von 4.012,50 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Das geht allerdings nur , wenn Ihr Jahreseinkommen zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens drei Jahren über der Jahresentgeldgrenze liegt. Seit dem 1.7.2007 ist es möglich in einen Standardtarif der privaten Krankenversicherung,der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, ohne Risikozuschläge zu wechseln. Sind Sie vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen, und wollen ab dem 1.2.2007 zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, müssen Sie also seit 2004 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wie beispielsweise als Selbstständiger, Feiberufler oder als Beamter können Sie, wie bisher, ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private Krankenversicherung wechseln.
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Wenn Sie Keine Krankenversicherung haben:

Sie haben zur Zeit keine Krankenversicherung.Dann können Sie seit dem 1.7.2007 immer in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren.Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um eine gesetzliche, oder eine private Krankenversicherung handelt. So soll vermieden werden, dass Mitbürger überhaupt keine Krankenversicherung haben. Wenn Sie als Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland zurückkehren, werden Sie je nach Status der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Waren Sie zuletzt als Arbeitnehmer pflichtversichert , können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Waren Sie beispielsweise Selbstständiger, Beamter oder Soldat, können Sie in die private Krankenversicherung einteten.
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