PKV Beiträge im Alter
Beitrag im Alter: Private Krankenversicherung
Beitragsentwicklung - private Krankenversicherung
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen
Es hat in der Vergangenheit teilweise erhebliche Beitragsanpassungen bei der gesetzlichen und auch bei der privaten Krankenversicherung gegeben. Dies ist die Folge von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts. Im Vergleich ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber zusätzlich erhebliche Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen hat. Die private Krankenversicherung trifft diese Regelungen nicht.
Altersrückstellungen werden werden gebildet
Die private Krankenversicherung bildet eine Beitragsrückstellung für das Alter. Jüngere Mitglieder der privaten Krankenversicherung zahlen somit mehr, als es für das gegenwärtige Gesundheitsrisiko angemessen wäre. Diese Altersrückstellungen werden verzinslich angelegt und bei steigendem Krankheitsrisiko im Alter langsam aufgelöst. Um zukünftige Kostensteigerungen in der privaten Krankenversicherung besser abfangen zu können, wird seit dem 1.1.2000 bei allen Neuversicherten zusätzlich ein 10-prozentiger gesetzlicher Zuschlag erhoben, der den Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung zugeführt wird. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt dieser Zuschlag und der PKV- Beitrag wird somit um 10% verringert. Durch die Bildung der Altersrückstellung führt das Älterwerden des Versicherten in der privaten Krankenversicherung somit nicht zu steigenden Beiträgen.
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Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Wenn Sie später Beiträge zu Ihrer privaten Kranenversicherung sparen wollen, bieten sich mehrere Optionen. Sie können in einen preisgünstigeren Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln, bestimmte Leistungen reduzieren (z.B. Zweibettzimmer statt Einbettzimmer) oder den Selbstbehalt Ihrer PKV erhöhen. Ab 65 können Sie auch in den sogenannten Standardtarif der privaten Krankenversicherung wechseln, der mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet und maximal soviel wie der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung kosten darf. Die angesammelten Altersrückstellungen Ihrer privaten Krankenversicherung werden dann voll angerechnet und reduzieren Ihren PKV- Beitrag entsprechend.
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