Arbeitgeberanteil - Private Krankenversicherung
Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung(PKV)
Der Arbeitgeberanteil ( Arbeitgeberzuschuß) zur Privaten Krankenversicherung ist ein Pflichtzuschuß des Arbeitgebers zur PKV der steuerfrei gezahlt wird.
Den Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung(PKV) erhalten alle Arbeitnehmer/ Angestellte, die über der Jahresentgeldgrenze zur Krankenversicherung verdienen, und in der privaten Krankenversicherung versichert sind, oder sich versichern wollen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Arbeitnehmern/ Angestellten und dessen mitversicherten Familienangehörigen mit bis zu 50% der PKV Beiträge, bis zu einem Höchstbetrag, an den tatsächlichen Kosten für die Private Krankenversicherung (PKV).
Der Höchstbetrag zum Arbeitgeberanteil für die Private Krankenversicherung richtet sich immer nach der Hälfte des Höchstbeitrages zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzung für den Arbeitgeberanteil (Arbeitgeberzuschuß) ist, daß die Leistungen der privaten Krankenversicherung der Art nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der besondere Vorteil liegt darin, daß der Arbeitgeberanteil sich auch auf PKV Beiträge für erhöhte Leistungen, wie z.B. Chefarztbehandlung, Ein oder Zweibettzimmer in der Klinik, höheres Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld bezieht. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegepflichtversicherung wird gesondert ausgewiesen.
Familienmitglieder: Für Familienmitglieder, die bei dem Angestellten / Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wären, ist ein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Die PKV Beiträge hierfür werden bei der Bemessung zum Höchstbeitrag des Arbeitgeberanteis zur Privaten Krankenversicherung berücksichtigt.
Bei der Berechnung zum Arbeitgeberanteil (Arbeitgeberzuschuss) werden auch die Beiträge zu einer Krankenhaustagegeldversicherung berücksichtigt.
Eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung (PKV) führt nicht zu einer nachträglichen Kürzung beim Arbeitgeberanteil .
Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung
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